Elektronisches Fahrtenbuch
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komfortables Bearbeitungsprogramm
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Vorwahlschalter im Fahrzeug
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Automatische Zuordnung Wohnung/Firma
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Privatfahrten ohne Zeiten und GPS Positionen
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Datenschutz
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Originaldokumentation
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Unfallschreiber
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Kundenbesuche: wann-wie oft-wie lange ????
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SCHUTZ DER PRIVATSHPÄRE
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Fehlender Datenschutz ist oft Grund für den Verzicht auf ein elektronisches Fahrtenbuch.
Und da die manuelle Erstellung der Reiseabrechnung ohne elektronische Fahrdatenerfassung sehr zeitaufwändig ist, wird darauf verzichtet und somit der Verpflegungsmehraufwand aus dem bereits versteuertem Einkommen bezahlt.
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LOGbox garantiert den absoluten Schutz der Privatsphäre.
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Nur mit dem zugeordneten USB Stift können die Daten vom Fahrer ausgelesen und übertragen werden, auch der Zutritt zu diesem Fahrzeug auf der Datenbank ist nur bei gestecktem USB Stift möglich.
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Dort werden die Fahrten bearbeitet, z.B. bei allen als PRIVAT markierten Fahrten Ankunfts- und Abfahrtszeiten und deren geografische Positionen per Einstellung ausgeblendet,
angezeigte Ziele durch selbst definierte Ortsangaben ersetzt, Zwischenstopps aufgehoben, usw.
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Hat man das Fahrtenbuch bearbeitet, wird es freigegeben, indem man die fertig gestellten BERICHTE für die Weitergabe exportiert:
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Da die Datenübertragung nicht mit Funk erfolgt, können die automatisiert gespeicherten Fahrdaten auch nicht abgefangen werden.
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Warum LOGbox ???
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PRIVATNUTZUNG
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Ohne Fahrtenbuch geht es nicht
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LOGbox erfüllt die gesetzlichen Formvorschriften für ein Fahrtenbuch, um vom Finanzamt auch anerkannt zu werden.
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Deutschland:
ein Fahrtenbuch ist immer zu führen – auch wenn man sich für die 1% Regelung entscheidet. Denn es muss nachgewiesen werden, dass mehr als die Hälfte aller Fahrten dienstlich absolviert wurden.
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Österreich:
wählt man das kleine Pauschale (500km mtl.) ist jedenfalls nachzuweisen, dass man nicht mehr als 6000 km im Jahr privat unterwegs war. Wer nach der Schätzmethode vorgeht, muss diese zumindest durch periodische Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) eines repräsentativen Jahres belegen können.
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REISEKOSTENABRECHNUNG
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Wer darauf verzichtet zahlt viel zu viel Steuer
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Reisekosten sind Betriebsaufwand und sind bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen,
so ferne man eine Reiseabrechnung legt.
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Für die Erstellung einer Reiseabrechnung mit LOGbox genügt es, die erste und letzte Fahrt einer Reise anzuklicken und den Reisegrund einzutragen.
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Für Einmannunternehmen, die ihren Jahresabschluss vom Steuerberater erledigen lassen,
hält LOGbox eine besonders komfortable Lösung bereit.
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Österreich:
Was viele nicht wissen: auch Tag- und Nachtgelder sind Vorsteuer abzugsberechtigt – also Geld zurück auch bei Verlusten!
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*) EINBAU/Freischaltung:
Wir liefern direkt an die gewählte Werkstätte!
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